Poolbau in der Stadt Eichenau
Für viele Menschen ist ein eigener Swimmingpool ein Traum. Vor allem in den heißen Sommermonaten bietet das kühle Nass eine willkommene Erfrischung und gleichzeitig ein Ort der Entspannung. Auch in der Stadt Eichenau wünschen sich immer mehr Grundstücksbesitzer einen eigenen Pool. Doch welche Vorschriften und Regelungen müssen beim Poolbau in der Stadt Eichenau beachtet werden?
Zunächst sollte man sich vorab mit den örtlichen Bauvorschriften bzw. der Bauleitplanung auseinandersetzen. Nicht überall ist der Bau eines Pools erlaubt und es gibt bestimmte Regelungen bezüglich Standort, Größe und Umzäunung. In der Stadt Eichenau ist es nach §45 Absatz 1 der Bauordnung des Landes Bayern für Schwimmbäder und ähnliche Anlagen erforderlich, dass der Pool von einem Zaun umgeben wird. Die Mindesthöhe des Zauns beträgt 1,50 Meter, die Pforte sollte selbstschließend sein und sich immer schließen lassen. Der Pool muss außerdem auf dem eigenen Grundstück liegen und darf nicht in unmittelbarer Nähe von Nachbargrundstücken oder öffentlichen Flächen errichtet werden.
Wenn diese Vorschriften eingehalten werden, sollte der Bau des Pools kein Problem darstellen. Es empfiehlt sich jedoch, einen Fachmann zu Rate zu ziehen, um ein optimales Ergebnis zu erzielen. Auch die Kosten sollten nicht außer Acht gelassen werden. Ein Swimmingpool ist zwar eine tolle Investition, jedoch kann die Anschaffung und der Betrieb ins Geld gehen. Neben den eigentlichen Baukosten fallen auch regelmäßige Reinigungs- und Wartungsarbeiten sowie die Kosten für die Wasseraufbereitung an.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Poolbau in der Stadt Eichenau möglich ist, aber bestimmten Vorschriften unterliegt. Eine genaue Recherche sowie die Einbeziehung eines Fachmanns sind empfehlenswert. Wer diese Bedingungen erfüllt und sich regelmäßig um Wartung und Pflege kümmert, kann jedoch viele sommerliche Stunden im eigenen Pool genießen.