Kirchheim am Ries ist eine idyllische Stadt in Baden-Württemberg mit einer hohen Lebensqualität. Die Stadt liegt im Landkreis Ostalbkreis und hat eine Fläche von 44,50 km².
In der warmen Jahreszeit ist ein eigener Pool im Garten ein absolutes Highlight. Doch wie sieht es mit dem Poolbau in Kirchheim am Ries aus? Grundsätzlich ist der Bau eines Pools im eigenen Garten genehmigungspflichtig. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen oberirdischen oder einen ebenerdigen Pool handelt. Die Genehmigung muss bei der Stadt beantragt werden.
Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zunächst einmal muss der Poolbau den geltenden Bauvorschriften entsprechen. Die Vorschriften unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. In Baden-Württemberg gibt es beispielsweise eine Vorschrift, dass der Abstand zwischen Pool und Grundstücksgrenze mindestens 3 Meter betragen muss.
Des Weiteren müssen auch die Vorschriften des Nachbarschutzgesetzes eingehalten werden. Hierbei geht es um den Schutz der Nachbarn vor Lärmbelästigung und neugierigen Blicken. So darf der Pool beispielsweise nicht zu nah an der Grundstücksgrenze gebaut werden, um die Privatsphäre der Nachbarn nicht zu verletzen.
Um eine Genehmigung zu erhalten, muss auch eine technische Zeichnung des Pools vorgelegt werden. Hierbei geht es um die Maße des Pools, die Art der Abdeckung, aber auch um die Art der Filteranlage und der Pumpen. Zudem muss auch eine Statikberechnung vorliegen, um sicherzustellen, dass der Pool stabil und sicher gebaut wird.
Wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, sollte einer Baugenehmigung in Kirchheim am Ries nichts mehr im Wege stehen. Nach Erhalt der Genehmigung kann dann mit dem Poolbau begonnen werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Poolbau in Kirchheim am Ries kein Hexenwerk ist, jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Wer sich nicht sicher ist, ob er alle Vorschriften einhält, sollte sich an einen Fachmann wenden.