Poolbau in der Stadt Tauberbischofsheim
Die Stadt Tauberbischofsheim kann als attraktiver Wohnort in Baden-Württemberg bezeichnet werden. Hier leben rund 13.000 Einwohner auf einer Fläche von 78,45 km². Vor allem in den Sommermonaten ist ein eigener Pool im eigenen Garten ein Traum vieler Familien. Doch welche Vorschriften und Regelungen sind in Tauberbischofsheim zu beachten, wenn man einen Pool bauen möchte?
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass es sich bei einem Pool um ein "bauliches Vorhaben" handelt und somit eine Baugenehmigung notwendig ist. Dafür ist das Landratsamt Main-Tauber-Kreis zuständig. Es sollte also vorab geklärt werden, ob die gewählte Stelle für den Poolbau genehmigungsfähig ist. Weiterhin müssen Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken eingehalten werden. Diese Abstandsflächen können je nach Größe und Art des Pools unterschiedlich ausfallen.
Auch in Bezug auf die Sicherheit gibt es Vorgaben, die für den Poolbau in Tauberbischofsheim zu beachten sind. Hier ist vor allem die Gefahrenabwehrverordnung des Landes Baden-Württemberg relevant. Diese besagt, dass zum Beispiel für Pools, die tiefer als 1,20 Meter sind, ein Zaun oder eine andere geeignete Einrichtung erforderlich ist, um den Zugang zum Pool zu verhindern. Zusätzlich müssen Maßnahmen ergriffen werden, um ein unbeaufsichtigtes Spielen von Kindern im Poolbereich zu verhindern. Hierzu können beispielsweise Abdeckungen oder Alarmanlagen genutzt werden.
Um den Poolbetrieb so umweltfreundlich wie möglich zu gestalten, empfiehlt es sich außerdem, eine Solarheizung oder eine Wärmepumpe einzusetzen. Auch die Verwendung von Salzwasser statt Chlor stellt eine umweltverträglichere Alternative dar.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Poolbau in der Stadt Tauberbischofsheim möglich ist, jedoch einige Vorgaben und Regelungen zu beachten sind. Werden diese eingehalten, steht einem erfrischenden Badevergnügen im eigenen Garten nichts im Wege.