Die Stadt Veitsbronn im Landkreis Fürth im fränkischen Regierungsbezirk Mittelfranken ist mit rund 9.000 Einwohnern eine der größeren Gemeinden in der Region. In den Sommermonaten sehnen sich viele Bewohner nach einer Erfrischung im kühlen Nass. Eine Möglichkeit, diesem Wunsch nachzukommen, ist der Bau eines Pools im eigenen Garten. Doch welche Voraussetzungen gibt es für den Poolbau in Veitsbronn und welche Bestimmungen müssen beachtet werden?
Grundsätzlich gilt in Veitsbronn die Bayerische Bauordnung. Diese regelt unter anderem die Mindestabstände zu Nachbargrundstücken sowie die Größe und Tiefe von Schwimmbecken. Im Bereich der Stadt gilt zudem eine eigene örtliche Bauvorschrift, die in Abstimmung mit dem Landratsamt Fürth erlassen wurde.
Die örtliche Bauvorschrift für die Stadt Veitsbronn ist in zwei Teile gegliedert. Im ersten Teil werden allgemeine Regelungen für den Bau und die Nutzung von Gebäuden und Anlagen aufgeführt. Hierzu gehören auch Bestimmungen zur Stellplatzpflicht für Fahrzeuge sowie zur Errichtung von Zäunen und Mauern. Im zweiten Teil der Vorschrift werden Vorgaben für den Bau von Pools und anderen Schwimmbecken gemacht.
So dürfen Schwimmbecken in Veitsbronn in der Regel nur auf freistehenden Grundstücken errichtet werden. Die Mindestabstände zu Nachbargrundstücken betragen je nach Beckengröße und -tiefe zwischen 2 und 4 Metern. Bei größeren Pools ist zudem eine Absturzsicherung erforderlich, beispielsweise in Form eines Zauns oder einer Mauer.
Auch die Größe und Tiefe des Schwimmbeckens sind begrenzt. So darf die Größe bei einem Gesamtmaß von 75 Quadratmetern nicht überschritten werden. Die maximale Tiefe des Beckens beträgt 1,50 Meter. Eine Ausnahme von dieser Regelung kann bei Vorlage eines speziellen Gutachtens gemacht werden.
Weitere Vorschriften betreffen den Schutz des Grundwassers. So müssen Poolbesitzer sicherstellen, dass kein chlor- oder salzhaltiges Wasser in den Boden gelangt. Hierfür wird in der Regel eine Spezialfolie eingesetzt, die das Becken abdichtet. Auch die Entwässerung des Pools muss in Absprache mit den örtlichen Behörden erfolgen.
Um sicherzustellen, dass alle Vorschriften und Auflagen beim Poolbau in Veitsbronn eingehalten werden, empfiehlt es sich, einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Dieser kann bei Planung, Bau und Wartung des Pools helfen und dafür sorgen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.