Poolbau in der Stadt Vienenburg
Wer träumt nicht davon, an einem heißen Sommertag eine Abkühlung im eigenen Pool zu nehmen? Auch in der Stadt Vienenburg, gelegen im Landkreis Goslar in Niedersachsen, ist der Poolbau ein Thema, das viele Bewohner beschäftigt.
Doch bevor man mit dem Bau eines Pools beginnt, sind einige rechtliche Vorschriften zu beachten. In der Stadt Vienenburg gilt die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) sowie die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Abwasserbeseitigung der Samtgemeinde Oberharz.
Gemäß der NBauO müssen Pools, die ein Volumen von mehr als 100 Kubikmeter haben, genehmigt werden. Kleinere Pools, die zum Beispiel über eine mobile Füllung verfügen, können ohne Genehmigung errichtet werden. Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Errichtung eines Pools sind die Abstandsflächen zu Gebäuden und Nachbargrundstücken. Diese sind ebenfalls durch die NBauO geregelt und müssen eingehalten werden.
Darüber hinaus gibt es in der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Abwasserbeseitigung der Samtgemeinde Oberharz spezielle Regelungen bezüglich des Poolbaus. Hierin ist unter anderem geregelt, dass der Bauherr seinen Pool innerhalb des eigenen Grundstücks abwasserdisponieren muss. Zudem müssen für den Bau und den Betrieb des Pools Beiträge entrichtet werden, die von der Größe des Pools abhängig sind.
Der Bau eines Pools in der Stadt Vienenburg erfordert also einiges an Vorarbeit und Planung, um alle rechtlichen Vorschriften einhalten zu können. Doch wer sich an die Vorschriften hält, kann bald in seinem eigenen Pool entspannen und die warmen Sommertage genießen.